Wenn der Dieb durchs Kippfenster kommt...
Frage: Als ich von den Ferien nach Hause kam, stellte ich fest, dass Diebe durch ein Kippfenster eingestiegen waren und meinen Laptop, Schmuck und Bargeld entwendet hatten. Zahlt meine Hausratversicherung?
Bei den meisten Hausratversicherungen sind sowohl Diebstahlschäden durch gewaltsamen Einbruch als auch so genannte «einfache Diebstahlschäden» nach Einbruch ohne Gewaltanwendung zu Hause versichert. Schräg gestellte Fenster sind für Diebe beliebte Anziehungspunkte, da diese nur wenig Widerstand bieten und nahezu lautlos entriegelt werden können. Die dabei angewendete Geschicklichkeit gilt nicht als Gewaltanwendung im Sinne des Versicherungsvertrages. Die Versicherungsentschädigung erfolgt also im Rahmen der Deckung für einfachen Diebstahl. In diesem Fall sind Geldwerte nicht versichert. Es empfiehlt sich also, Fenster und Türen schon bei kürzeren Abwesenheiten geschlossen zu halten und generell möglichst wenig Bargeld oder andere Geldwerte zu Hause aufzubewahren. Schmucksachen sind meistens mit einer begrenzten Summe versichert. Der Hausrat ist generell zum Neuwert versichert. Das heisst, im Schadenfall wird der Preis vergütet, den Sie heute für die Neuanschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes bezahlen müssten. Ist der Hausrat um 50% unterversichert, und es wird der 2’000 Franken teure Laptop aus der Wohnung gestohlen, wird auch nur der halbe Preis des effektiven Wertes zurückerstattet. Die richtige Versicherungssumme erspart im Schadenfall viel Ärger – sprich: finanzielle Folgen, die bei einer Unterversicherung selber zu tragen wären.
