Vermittlung und Schiedsgericht BAU + IMMOBILIEN

07.09.2009

Organisation

Die Vermittlung und das Schiedsgericht BAU + IMMOBILIEN werden unterstütztdurch die CGI Conseils (CGI), den Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), den Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) sowie den Schweizerischen Ingenieurund Architektenverein (SIA).

Für das Vermittlungs- und Schiedsverfahren bestehen zwei Kammern. Eine für die deutsche Schweiz (mit Sitz in Zürich) und eine für die Romandie (mit Sitz in Genf). Die Parteien entscheiden aufgrund der gewählten Sprache (D/F) bzw. des Ortes der Verfahrenseinleitung selbst über die Zuteilung.

Zweck

Die unterstützenden Organisationen vertreten die Immobilieneigentümer und Bewirtschafter, die Planer und die ausführende Bauwirtschaft. Ziel dieser Organisationen ist es, dank dem Beizug sachkompetenter Fachleute ein einfaches, kostengünstiges und rasches Verfahren zur Konfliktbewältigung im Bau- und Immobilienbereich zur Verfügung zu stellen.

Das Reglement betreffend Vermittlung und Schiedsgericht BAU + IMMOBILIEN stellt dafür zwei Verfahren zur Verfügung: Die Vermittlung und das Verfahren vor dem Schiedsgericht. Das Reglement enthält im Teil I die allgemeinen Bestimmungen, regelt im Teil II das Vermittlungsverfahren und im Teil III das Schiedsverfahren.

Dateien:
Beiblatt_Vermittlung_und_Schiedsgericht_2007.pdf
Communique_Vermittlung_und_Schiedsgericht.pdf
Musterklauseln_def.pdf
Reglement_Vermittlung_und_Schiedsgericht_d_17_10_2007.pdf
  1. Konfliktlösung im Baubereich

    Wer an seiner Wohnung Baumängel feststellt, nachbarrechtliche Streitigkeiten oder Probleme aus Stockwerkeigentum hat, kann künftig ein Vermittlungsverfahren oder ein Schiedsgericht in Anspruch...  ... »